Rechtsprechung
OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 278 BGB, § 280 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über Behandlungsalternativen bei einem Zielauftrag des Hausarztes hinsichtlich einer Schilddrüsenoperation; Schmerzensgeld bei dauerhaften Schluckbeschwerden und Beeinträchtigung von Stimme und ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor Durchführung einer Resektionsoperation bei bestehendem Malignomverdacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor Durchführung einer Resektionsoperation bei bestehendem Malignomverdacht
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor Durchführung einer Resektionsoperation bei bestehendem Malignomverdacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 82 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärungsumfang vor Resektionsoperation bei bestehendem Malignomverdacht
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 08.07.2013 - 6 O 220/08
- OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
- OLG Rostock, 11.07.2014 - 5 U 97/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 09.12.1998 - 5 U 147/97
Volle Aufklärung des Patienten, Arzthaftung
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Bei einem vergleichbaren Sachverhalt hat das OLG Köln im Jahr 1998 ein Schmerzensgeld von 4.000,-- DM zugesprochen (indiziert ca. 2.500,-- EUR, OLG Köln, NJW-RR 1999, 674, zitiert nach juris). - OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Zur Beweislast für eine genügende Aufklärung durch den Arzt
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Für die Voraussetzungen einer hypothetischen Einwilligung tragen die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, allerdings erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH, NJW 1994, 2414; OLG Bamberg, GesR 2004, 135 m.w.N., zitiert nach juris). - BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei …
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Eine derartige persönliche Anhörung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann entbehrlich, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben (BGH, MDR 1990, 996, zitiert nach juris).
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Für die Voraussetzungen einer hypothetischen Einwilligung tragen die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast, allerdings erst dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH, NJW 1994, 2414; OLG Bamberg, GesR 2004, 135 m.w.N., zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 23.02.1994 - 4 U 2088/93
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Auch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 23.02.1994 (4 U 2088/93, zitiert nach juris) ist nicht vergleichbar, weil die Resektion nach den obigen Ausführungen nicht Mittel der ersten Wahl war, als der Erfolg der Beseitigung der Beschwerden durch die Resektion nicht sicher prognostiziert werden konnte. - OLG Hamm, 20.01.1992 - 3 U 58/91
Beweislast bei Unauffindbarkeit von Röntgenaufnahmen
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Dabei genügt es im Allgemeinen, wenn er über die mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Eingriffs verbundenen spezifischen Risiken "im Großen und Ganzen" aufgeklärt wird und ein zutreffendes allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des konkreten Risikospektrums erhält (BGH, VersR 1993, 102, zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung …
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2002, 717, zitiert nach juris) greift für den vorliegenden Fall nicht ein. - OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04
Arzthaftung: Aufklärungspflicht des Krankenhausarztes trotz Krankenhauseinweisung …
Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13
Dass der Hausarzt einen bestimmten Eingriff für indiziert hält und den Patienten daher in ein Krankenhaus einweist, enthebt den dort weiterbehandelnden Arzt zumindest nicht der Pflicht zu umfassender Risikoaufklärung (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2005, 5 U 1610/04, zitiert nach juris).